Wie Geschäftsführer mit Tantiemezahlungen Steuern sparen können

Geschäftsführer von GmbHs müssen ihr Gehalt im Voraus festlegen. Dabei gilt es, die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Durch eine geschickte Kombination von Festgehalt und variabler Vergütung wie etwa Tantiemen können sowohl der Geschäftsführer als auch die GmbH Steuern sparen. In diesem Artikel erläutern wir, wie das funktioniert und welche Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Gehalt und Steuerlast

Das Gehalt eines Geschäftsführers unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz, der zwischen 0 % und 47,5 % (inkl. Solidaritätszuschlag) liegt. Auf der anderen Seite wird der Gewinn der GmbH mit rund 30 % Körperschaftsteuer belastet. Für die GmbH bedeutet dies, dass jeder Euro, der als Gehalt an den Geschäftsführer gezahlt wird, die Steuerlast der GmbH um 30 % reduziert. Der Geschäftsführer selbst zahlt jedoch je nach Höhe seines Einkommens bis zu 47,5 % Steuern.

Herausforderung: Gehalt im Voraus festlegen

Das Gehalt des Geschäftsführers muss im Vorhinein festgelegt werden. Nachträgliche Anpassungen sind nicht möglich, da diese als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden könnten. Deshalb ist es schwer, das perfekte Gehalt im Voraus zu bestimmen, da die Geschäftsentwicklung oft unvorhersehbar ist.

Lösung: Tantieme als variable Vergütung

Um flexibler auf den Jahreserfolg zu reagieren, können Tantiemen im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers vereinbart werden. Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die auf Basis des Unternehmensgewinns ausgezahlt wird. Dies bietet steuerliche Vorteile:

  • Steuerstundung: Die Tantieme kann bereits im Jahresabschluss als Rückstellung erfasst werden, während der Geschäftsführer sie erst im Jahr der Auszahlung versteuern muss.
  • Steueroptimierung: Das Gehalt kann zunächst niedrig festgesetzt werden, um den persönlichen Steuersatz des Geschäftsführers optimal zu nutzen. Eine spätere Tantieme zahlt sich aus, wenn das Unternehmen gut läuft, ohne den Spitzensteuersatz sofort zu erreichen.

Steuerliche Rahmenbedingungenfür Tantiemen

Um Tantiemezahlungen steuerlich anzuerkennen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden:

  • Höchstgrenze: Die Tantieme darf in der Regel 50 % des Jahresüberschusses nicht überschreiten.
  • Verhältnis: Das Verhältnis von Festgehalt zu Tantieme sollte idealerweise 75 % zu 25 % betragen.
  • Fremdvergleich: Die Vergütung muss auch einem fremden, nicht am Unternehmen beteiligten Geschäftsführer gewährt werden können, um steuerlich anerkannt zu sein.

Umsatztantiemen: Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung
Umsatztantiemen, die sich nach dem Umsatz richten, sind in der Regel für Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht zulässig, da sie große Teile des Gewinns abschöpfen und zu unangemessenen Kapitalrückflüssen führen können. Eine Ausnahme gilt, wenn der Fremdvergleich besteht, das heißt, wenn auch ein externer Geschäftsführer eine solche Vergütung erhalten würde.

Besondere Gründe für eine Umsatztantieme können vorliegen, wenn sich das Unternehmen in einer Aufbauphase befindet oder bei stabiler Umsatzentwicklung. Allerdings sollten Umsatztantiemen immer zeitlich und der Höhe nach begrenzt sein, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.

Fazit

Tantiemezahlungen bieten Geschäftsführern eine flexible und steuerlich vorteilhafte Möglichkeit, auf den Unternehmenserfolg zu reagieren. Gewinntantiemen sind dabei eine gängige und sichere Option. Umsatztantiemen sollten hingegen vermieden werden, da sie ein höheres Risiko einer steuerlichen Beanstandung darstellen.

Beratungsangebot von steuerberaten.de

Die steuerliche Gestaltung von Tantiemezahlungen erfordert Fachwissen. Um die optimale Lösung für Ihre GmbH zu finden, stehen Ihnen die Experten von steuerberaten.de zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um individuelle Beratung zu erhalten und Steuervorteile optimal zu nutzen!

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